Sparen Sie Bares ...
bei den Lohnnebenkosten
Sichern Sie sich Ihren Anteil an Steuern & Sozialabgaben.
Die Lohnnebenkosten sind Ihnen zu hoch? Senken Sie sie - einfach und effizient! Seitdem die Bundesregierung die Beiträge zur Betrieblichen Altervorsorge (BAV) dauerhaft von Steuern und Sozialabgaben befreit hat, efreut sie sich zunehmender Beliebtheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, weil man mit ihrer Hilfe einen bestimmten Teil der Steuern und Sozialabgaben für die eigene Altersvorsorge nutzt: weniger zahlen und gleichzeitig vorsorgen.
Auch Die IHK informiert über die BAV und die mit ihr verbundenen Einsparmöglichkeiten der Arbeitgeber (mehr Infos für Arbeitgeber unter News:Neues und Hilfreiches:Geschäftskunden:26.08.2008). Viele Arbeitgeber bieten daher bereits eine Betriebliche Altersvorsorge an. Es fragt sich nur mit welchem Erfolg.
Unabhängig davon bestehen gewisse Pflichten für den Arbeitgeber:
In jedem Fall hat der Arbeitgeber eine Beratungspflicht gegenüber seiner Belegschaft. Kommt er dieser nachweislich, also z.B. mangels oder fehlerhafter Dokumentation, nicht nach, ist er dafür haftbar zu machen(Beratungshaftung). Weiterhin hat er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht über das vom Arbeitnehmer einklagbare Recht der Entgeltumwandlung zu informieren.
So ergeben sich -auch für Arbeitgeber mit bereits bestehenden BAV-Verträgen- viele zu klärende Fragen, die sich auf eine Frage zusammenfassen lassen: "Wie werden die o.g. Verpflichtungen in geeigneter Weise und ohne viel Aufwand erfüllt?" Außerdem gilt es die Leistungszusagen, die den Arbeitnehmern gegeben wurden, abzusichern, damit diese jederzeit mit dem Versprochenen rechnen können - und zwar ohne Haftung des Arbeitgebers.
Es ist eine breite Akzeptanz wichtig, damit möglichst viele Arbeitnehmer die BAV nutzen; sonst hat sie ihr Ziel verfehlt und der volle Spar-Effekt kann nicht ausgenutzt werden.
Und was für Arbeitgeber gilt, zählt auch für Arbeitnehmer. Denn bekannter Weise teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung. Außerdem werden auf die Beiträge zur BAV keine Steuern erhoben. So können aus 25 EUR Brutto-Beitrag schnell 50 EUR oder aus 50 EUR schnell 100 EUR Brutto-Beitrag werden.
Sie interessieren sich dafür, wie Sie als
- Arbeitgeber die Akzeptanz der Betrieblichen Altersvorsorge im Betrieb und somit die Einsparungen im Bereich der Lohnnebenkosten erhöhen?
oder als
- Arbeitnehmer die Steuer- und Abgabenlast senken und gleichzeitig den Ertrag aus 100 EUR erhalten, obwohl nur 50 EUR regelmäßig eingezahlt wurden?
Dabei gilt es viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Lassen Sie sich beraten, um die für Sie richtige und optimale Lösung zu finden.
Unsere Partner, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben, stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie einfach unseren Kontakt - denn nur die tatsächliche Einsparung zählt!
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